
Akademischer Rat (AkadR bzw. AR) ist eine Amtsbezeichnung für einen deutschen Beamten im höheren Dienst, der an einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. Universität) in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist. In Bayern ist landesrechtlich auch eine Beschäftigung an der Akademie der Wissenschaften als Sachbearbeiter zulässi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Rat

Akademischer Rat, wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an Hochschulen im Beamtenverhältnis, gehört zum akademischen Mittelbau.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

in der Bundesrepublik Deutschland eine Lehrkraft des sog. akademischen Mittelbaus an Hochschulen, der die wissenschaftliche Schulung, Wissensvermittlung und Berufsvorbereitung der Studenten obliegt.
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in der Bundesrepublik Deutschland eine Lehrkraft des sog. akademischen Mittelbaus an Hochschulen, der die wissenschaftliche Schulung, Wissensvermittlung und Berufsvorbereitung der Studenten obliegt.
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